Lizenzbedingungen (EULA) – Software-Erweiterungen der PAW pa-world GmbH
Stand: 14.02.2026
1. Geltungsbereich
Diese Lizenzbedingungen gelten für alle Software-Erweiterungen, Plugins, Portlets, Templates, Schnittstellen und sonstige Softwareprodukte (zusammen „Software“), die von der PAW pa-world GmbH („Anbieter“) über software.pa-world.de und/oder über angebundene Vertriebsplattformen (z. B. JTL-Extension Store) bereitgestellt werden.
2. Vorrang von Marktplatz-/Store-Regelungen
Erfolgt Erwerb, Bereitstellung oder Lizenzverwaltung über eine Vertriebsplattform, gelten zusätzlich deren Bedingungen sowie die dort beschriebenen Lizenzmodelle (z. B. Testphase, Subscription/Updateberechtigung, Lizenzverwaltung). Bei Widersprüchen gehen zwingende gesetzliche Vorschriften sowie zwingende Regelungen der jeweiligen Vertriebsplattform vor; im Übrigen gelten diese Lizenzbedingungen ergänzend.
3. Begriffe
„Kunde“ ist jede Person oder Organisation, die die Software installiert, aktiviert oder nutzt.
„Lizenz“ ist das eingeräumte Nutzungsrecht, insbesondere bezogen auf Umfang (z. B. Anzahl Instanzen/Installationen), Edition und ggf. Laufzeit.
„Subscription“/„Updateberechtigung“ ist – sofern angeboten – eine zeitlich befristete Berechtigung, Updates/Upgrades und Support im vereinbarten Umfang zu beziehen. Bei vielen Store-Angeboten ist beim Erstkauf typischerweise eine Laufzeit enthalten; das Nutzungsrecht an der erworbenen Version kann unabhängig davon fortbestehen. :contentReference[oaicite:0]{index=0}
4. Einräumung von Nutzungsrechten
Der Anbieter räumt dem Kunden ein einfaches (nicht ausschließliches), nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an der Software ein, beschränkt auf den Umfang der erworbenen Lizenz. Die Nutzung ist nur für den vorgesehenen Einsatzzweck der jeweiligen Software erlaubt (z. B. innerhalb bestimmter Plattformen wie JTL-Shop und in kompatiblen Versionen).
5. Lizenzumfang (Instanzen/Installationen)
Anzahl und Art der zulässigen Installationen/Instanzen (z. B. Live/Stage/Dev) richten sich nach der erworbenen Lizenz bzw. den Vorgaben der Vertriebsplattform. Eine Nutzung über den lizenzierten Umfang hinaus ist unzulässig.
6. Testphase / Demo
Sofern eine Testphase angeboten wird, darf die Software ausschließlich innerhalb der Testbedingungen genutzt werden. Je nach Vertriebsweg kann die Aktivierung z. B. über eine Testfunktion der Plattform oder über einen Test-/Demo-Schlüssel erfolgen; nach dem Erwerb kann ein anderer Lizenzschlüssel/Mechanismus gelten. :contentReference[oaicite:1]{index=1}
7. Unterschiedliche Vertriebswege / Kompatibilität
Der Anbieter kann dieselbe Software über verschiedene Vertriebswege mit unterschiedlicher Lizenzverwaltung bereitstellen. Lizenzen/Softwarepakete und deren Lizenzmechanismen können je Vertriebsweg voneinander abweichen und sind ggf. nicht untereinander kompatibel (z. B. wenn eine Plattform die Lizenz technisch anders verwaltet). :contentReference[oaicite:2]{index=2}
8. Updates, Upgrades und Subscription
Updates/Upgrades können bereitgestellt werden, insbesondere zur Fehlerbehebung, Sicherheit, Kompatibilität oder Funktionsweiterentwicklung. Ob und wie lange der Kunde Updates/Upgrades und Support beziehen darf, richtet sich nach der jeweiligen Lizenz/Subscription bzw. den Store-Regeln. Eine Subscription umfasst üblicherweise Updates und Support, jedoch nicht automatisch Installations- oder Einrichtungsleistungen, sofern diese nicht ausdrücklich Bestandteil des Angebots sind. :contentReference[oaicite:3]{index=3}
9. Support
Support wird nur geschuldet, wenn und soweit er Bestandteil der erworbenen Lizenz/Subscription ist oder gesondert vereinbart wurde. Support umfasst typischerweise Hilfe zur Standardfunktion der Software (z. B. per E-Mail/Ticket). Nicht geschuldet sind insbesondere Individualentwicklungen, Theme-/Template-Anpassungen, Server-/Hosting-Administration oder rechtliche Beratung, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
10. Nutzungsbeschränkungen
Es ist untersagt – soweit nicht zwingendes Recht dies ausdrücklich erlaubt:
- die Software zu dekompilieren, zu disassemblieren, zurückzuentwickeln (Reverse Engineering) oder Schutz-/Lizenzmechanismen zu umgehen,
- Urheberrechtsvermerke, Marken, Eigentumshinweise oder Lizenztexte zu entfernen oder zu verändern,
- die Software Dritten zugänglich zu machen, zu vermieten, zu verleasen oder zu unterlizenzieren,
- die Software in rechtswidriger Weise zu nutzen oder Rechte Dritter zu verletzen.
11. Geistiges Eigentum
Alle Rechte an der Software (insbesondere Urheber-, Marken- und sonstige Schutzrechte) verbleiben beim Anbieter bzw. dessen Lizenzgebern. Der Kunde erhält ausschließlich die in diesen Lizenzbedingungen beschriebenen Nutzungsrechte.
12. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verantwortlich für:
- eine geeignete Systemumgebung und kompatible Zielplattform-Versionen,
- Datensicherung/Backups vor Installation und Updates,
- korrekte Konfiguration und Funktionsprüfung im Zielsystem,
- die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen im eigenen Shop/Projekt (z. B. Datenschutz, Wettbewerbsrecht),
- die Prüfung von Wechselwirkungen mit Drittsoftware (Plugins, Themes, Module).
13. Drittsoftware und externe Dienste
Die Software kann Komponenten Dritter enthalten oder auf Schnittstellen/Services Dritter aufsetzen. Für Drittsoftware gelten ergänzend die jeweiligen Lizenzbedingungen der Dritten. Soweit externe Dienste eingebunden werden, ist der Kunde für die erforderlichen Accounts, Zugangsdaten und Nutzungsrechte verantwortlich.
14. Datenschutz
Soweit die Software personenbezogene Daten im System des Kunden verarbeitet, geschieht dies in der Verantwortung des Kunden. Sofern die Software Daten an den Anbieter oder Dritte übermittelt (z. B. für Lizenzprüfung, Update-Check oder Fehlerberichte), wird dies – sofern zutreffend – in der jeweiligen Produktdokumentation beschrieben.
15. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Bei Standardsoftware kann nicht gewährleistet werden, dass die Software in jeder individuellen Systemumgebung fehlerfrei funktioniert (z. B. aufgrund von Drittplugins, individuellen Theme-Anpassungen oder Serverkonfigurationen). Für Unternehmer gilt: Der Anbieter ist zunächst zur Nacherfüllung berechtigt (Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach Wahl des Anbieters), soweit gesetzlich zulässig.
16. Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und der Höhe nach begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Eine Haftung für entgangenen Gewinn sowie mittelbare Schäden und Folgeschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
17. Laufzeit, Beendigung, Lizenzverstöße
Die Laufzeit der Lizenz richtet sich nach dem erworbenen Lizenzmodell bzw. den Store-Vorgaben. Bei wesentlichen Verstößen gegen diese Lizenzbedingungen kann der Anbieter das Nutzungsrecht außerordentlich beenden. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, die Nutzung unverzüglich einzustellen und die Software zu deinstallieren.
18. Änderungen
Der Anbieter kann diese Lizenzbedingungen ändern, soweit dies zur Anpassung an rechtliche, technische oder wirtschaftliche Rahmenbedingungen erforderlich ist. Für bestehende Lizenzen gelten Änderungen nur, soweit sie zumutbar sind und keine wesentlichen Nachteile begründen; zwingendes Recht bleibt unberührt.
19. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand – soweit zulässig – der Sitz des Anbieters. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.